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Aktuelle Informationen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

Allgemeine Informationen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Am Ende des Jahres 2022 hat die Bundesregierung die Gesetze zur Einführung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, um die Auswirkungen der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen. Die Anforderungen sollen zum 01. März 2023 umgesetzt werden. Wir werden unsere Kunden mit einem gesonderten Schreiben im Detail über die Entlastung und die gültigen Abschläge informieren.

So bilden sich die Preise

Die Bundesregierung hat für die verschiedenen Versorgungsarten unterschiedliche Referenzpreise festgelegt. Diese bilden sich wie folgt:

1. Strom und Wärmestrom:

Bei einer Jahresverbrauchsprognose von weniger als 30.000 kWh pro Jahr bekommen Sie 80 % der Menge dieser Prognose (Entlastungskontingent) zu einem Arbeitspreis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Eine Differenz zu Ihrem Tarif wird vom Staat übernommen. Verbrauchen Sie im Jahr 2023 mehr als das berechnete Entlastungskontingent, so zahlen Sie für diesen überschüssigen Anteil den regulären Preis.

Für unsere Kunden, die mehr als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, wird 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs vergütet und Sie erhalten diesen für 13 Cent pro Kilowattstunde netto exklusive der staatlich induzierten Preisbestandteile, wie Umlagen, Netzentgelte und Steuern.

Für unsere leistungsgemessenen Kunden gelten beide Berechnungsgrundlagen und Referenzpreise entsprechend, nur anstatt des prognostizierten Jahresverbrauchs wird hier der gemessene Jahresverbrauch aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt.

Einige unserer Kunden sind von der Strompreisbremse nicht betroffen, da deren (durchschnittlicher) Arbeitspreis unterhalb des staatlich festgelegten Referenzpreises von 40 Ct/kWh liegt. Somit zahlen diese Kunden zu 100 % den regulären Preis.

2. Gas und Wärme

Unseren Gas- und Wärmekunden werden 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs subventioniert. Sie erhalten die Kilowattstunde Gas zu einem Arbeitspreis von maximal 12 Ct/kWh brutto. Die Kilowattstunde Wärme erhalten Sie für maximal 9,5 Ct/kWh brutto. Auch hier gilt: Ist ihr Verbrauch im Jahr 2023 höher als die Menge, die nach Vorgabe des Gesetzes berechnet wird, zahlen Sie für diesen überschüssigen Anteil den regulären Preis.

Die Umsetzung

Diese Regelungen beginnen ab März 2023 und werden rückwirkend ab Januar 2023 umgesetzt. Die Energiepreisbremsen sind aktuell auf ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 begrenzt, können aber von der Bundesregierung bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus dem Haushalt des Bundes und der Abschöpfung der Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert.

Auch wenn die Preisbremsen einen Teil der gestiegenen Kosten abfedern, sind die Verbraucherpreise dennoch deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Deshalb lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen, denn je mehr Sie sparen, desto mehr profitieren Sie von den Energiepreisbremsen. Nützliche Energiespartipps haben wir Ihnen in unserer aktuellen Ausgabe unseres Kundenmagazins zusammengestellt. Neben unseren Tipps zum Energiesparen erhalten Sie weitere nützliche Informationen auf der Website des BDEW unter: www.sparenwasgeht.de

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